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Dokument-ID: 1243176
3.9.1 Allgemeines
Wie jedes Dienstverhältnis, kann auch das Lehrverhältnis unter gewissen Bedingungen und bei Vorliegen gewisser Gründe vorzeitig aufgelöst werden. Bei der vorzeitigen Auflösung von Lehrverhältnissen sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: