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Dokument-ID: 1250483
8.2.1.1 Die theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung hat schriftlich zu erfolgen.
Sie besteht je nach Beruf aus mehreren schriftlichen Gegenständen und findet grundsätzlich vor der praktischen Prüfung statt. Sie kann für eine größere Anzahl von Prüflingen gemeinsam durchgeführt werden, wenn dies ohne Beeinträchtigung des Prüfungsablaufs möglich ist.