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Dokument-ID: 1243920
4.5.4.3 Zuspätkommen, Unterrichtsstörung, aufsässiges Verhalten, beharrliche Vernachlässigung von Pflichten
Mehrmaliges Zuspätkommen – ASG Wien 01.06.2007, 27 Cga 3/07v, ZAS-JÜ 2008/156, 220
Ein mehrmaliges Zuspätkommen trotz Verwarnung und Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen ist als Entlassungsgrund zu werten.