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Dokument-ID: 1250539
9.2.3 Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen
Wer kann die Förderung beantragen?
Diese Förderung können alle Unternehmen beantragen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.