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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1.7.4 Pflichten der Lehrlingsverantwortlichen

Auf allen Events gilt wie im Unternehmen das Jugendschutzgesetz. Das bedeutet, dass für den Betrieb die Aufsichtspflicht für alle Jugendlichen unter 18 Jahren gilt. Diese Aufsichtspflicht endet nicht mit der Dienstzeit, sondern ist während des gesamten Events, des Ausflugs oder der Reise aufrecht.

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