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Dokument-ID: 1242212
3.1.1 Ziel der Berufsausbildung
Die Lehrlingsausbildung bereitet auf qualifizierte berufliche Tätigkeiten vor und vermittelt den Lehrlingen die dazu erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Schlüsselqualifikationen. Die Lehrlinge sollen befähigt werden, die den jeweiligen Lehrberufen eigentümlichen Tätigkeiten selbst fachgerecht auszuführen und Verantwortung sowie Selbstständigkeit in Arbeits- und Lernsituationen zu übernehmen.