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Dokument-ID: 1242294
3.4.2.1 Ende des Lehrverhältnisses durch negativen Asylbescheid
Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) nennt in § 14 jene Gründe, aus denen ein Lehrverhältnis ex lege endet, ohne dass es einer weiteren Aktivität einer der Lehrvertragsparteien bedarf. Das ist ua dann der Fall, wenn der Lehrling in der Lehrzeit bereits seine Lehrabschlussprüfung positiv abgelegt hat.