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Dokument-ID: 1242215
3.1.2 Lehrlingsdefinition
Als Lehrling gilt, wer aufgrund eines Lehrvertrages zur Erlernung eines in der Lehrberufsliste enthaltenen Lehrberufes bei einem Lehrberechtigten fachlich ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung beschäftigt wird.