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Dokument-ID: 1243915
4.5.2 Fortbestand des Lehrverhältnisses/ Schadenersatzforderung
Wahlrecht – OGH 22.09.2010, 8 ObA 63/09m
Bei vorzeitiger oder grundloser Beendigung des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten hat der Lehrling das Wahlrecht, entweder auf der Fortsetzung des Lehrverhältnisses zu beharren oder Schadenersatzansprüche – darunter Kündigungsentschädigung – wegen der Auflösung des Lehrverhältnisses geltend zu machen.