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Dokument-ID: 1243184
3.9.5.2 Zu den Austrittsgründen im Einzelnen
Gefährdung der Gesundheit des Lehrlings (§ 15 Abs 4 lit a BAG)
Bei diesem Austrittsgrund ist maßgebend, ob der Lehrling infolge einer Gesundheitsgefährdung seinen Vertragspflichten aus dem Lehrverhältnis noch nachkommen kann oder nicht. Für diesen Austrittgrund reicht bereits eine Gefährdung der Gesundheit aus.