7.6.2.5 Betriebliche Suchtprävention nachhaltig umsetzen
Immer mehr Unternehmen setzen auf eine breit verankerte innerbetriebliche Präventionspolitik. Sie wird meist über eine Betriebsvereinbarung mit konkreten Handlungsleitfäden implementiert. Ziele, Maßnahmen, Zeitplan und Zuständigkeiten sollten im Zusammenspiel mit der Firmenleitung möglichst genau formuliert werden. In der Regel übernimmt diese Aufgabe eine Steuerungsgruppe von betrieblichen Schlüsselkräften und Entscheidungsträgern. Daran können zB Personalverantwortliche, Gesundheitsund Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Arbeitsmediziner, Vertreter der Lehrlingsausbildung und Unternehmenskommunikation etc beteiligt sein.