© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1243914

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5.1 Gültigkeitsvoraussetzungen

Unverzüglichkeit und Schriftlichkeit – OGH 19.12.2014, 8 ObA 64/14s

Grundsätzlich hat der Ausspruch der vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Wenn bereits vorher eine eindeutige mündliche Auflösungserklärung abgegeben wurde und beide Teile davon ausgegangen sind, dass das Lehrverhältnis beendet wird, kann die spätere schriftliche Auflösungserklärung allerdings nicht isoliert gesehen werden. Das Unterlassen der unverzüglichen (formgültigen) Auflösungserklärung führt demnach dann nicht zur Verwirkung des Auflösungsrechts, wenn die Verzögerung in der Sachlage begründet, also durch einen besonderen Grund gerechtfertigt, ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Lehrlingsausbildung in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop