Neu
Dokument-ID: 1243486
3.11.2 Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gleichbehandlungsgebot im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis
Ziel des ersten Teils des GlBG ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt, die durch das Verbot der Diskriminierung des jeweils anderen Geschlechts erreicht werden soll. Unter Diskriminierung aufgrund des Geschlechts fällt auch eine Diskriminierung in Bezug auf den Ehe- oder Familienstand bzw den Umstand, ob jemand Kinder hat.