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Dokument-ID: 1243173
3.8.5 Datenschutzbeauftragter
Seit der Geltung der DSGVO besteht für bestimmte Unternehmen eine Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, der für die Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten über ihre