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Dokument-ID: 1243924
4.6 Weiterverwendung von ausgelernten Lehrlingen
Höhe des Entgelts – OGH 24.04.2012, 8 ObA 17/12a
Während der Weiterverwendungszeit bestimmt sich die Höhe des Entgelts nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit im Sinne eines Lohnwuchers ist die getroffene Entgeltvereinbarung maßgebend, außer es wird ein in einer normativ anwendbaren lohngestaltenden Vorschrift festgelegtes Mindestentgelt unterschritten.