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Dokument-ID: 1242230
3.2.3.2 Anrechnung auf die Lehrzeit
Der Lehrvertrag wird grundsätzlich für die gesetzlich festgesetzte Dauer der Lehrzeit abgeschlossen. Auf diese Dauer der Lehrzeit können im Zusammenhang mit der Eintragung eines späteren Lehrvertrages bestimmte Zeiten angerechnet werden: