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Dokument-ID: 1242277
3.3.1.3 Vorbildwirkung und Schutz des Lehrlings
Der Lehrberechtigte hat den Lehrling zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben und zu verantwortungsbewusstem Verhalten anzuleiten und ihm diesbezüglich ein gutes Beispiel zu geben.