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Dokument-ID: 1243174
3.8.6 Pflichten des Verantwortlichen
Die DSGVO unterscheidet zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern. Erste legen Zwecke und Mittel einer Datenverarbeitung fest (zB Personalverrechnung, Rechnungswesen, E-Mail-Marketing), Auftragsverarbeiter verarbeiten Daten im Auftrag des Verantwortlichen (zB Serverhosting).