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Dokument-ID: 1242726
3.7.1 Allgemeines
Das Arbeitnehmerschutzrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht hat er dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer einschließlich Lehrlinge ihre Leistungen ohne Gefährdung der Gesundheit erbringen können.