Neu
Dokument-ID: 1249194
7.1.10 Ausbilder mit operativer Tätigkeit – „Teilzeitausbilder“
Ausbilder mit operativer Tätigkeit oder verkürzt ausgedrückt „Teilzeitausbilder“ in der Lehrlingsausbildung sind Ausbilder, die ihre Ausbildertätigkeit nicht in Vollzeit, sondern nur zeitweise oder in einem begrenzten Umfang ausüben. Dieses Modell kann in vielen Betrieben sinnvoll sein, besonders wenn: