Neu
Dokument-ID: 1250476
8.1.7 Anerkennung ausländischer Lehrabschlussprüfungen
Österreich ist aufgrund verschiedener europarechtlicher Vorschriften verpflichtet, grenzüberschreitende Mobilität im Bildungsbereich zu ermöglichen. Das österreichische Berufsausbildungsgesetz sieht mehrere Ansätze vor, um diese Mobilität zu gewährleisten: