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Dokument-ID: 1242714
3.6 Arbeitszeit und Urlaub
Grundsätzlich gelten für Lehrlinge dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für andere Arbeitnehmer. Für jugendliche Lehrlinge sind jedoch insbesondere die speziellen Schutzbestimmungen im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) hinsichtlich der Arbeitszeit und des Urlaubs zu beachten.