Neu
Dokument-ID: 1249973
7.3 Erfolgskontrolle und Lehrlingsbeurteilung
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität sieht der Gesetzgeber einerseits zur Eingangskontrolle die Überprüfung der Eignung des Ausbildungsbetriebes und der persönlichen Eignung des Lehrberechtigten bzw Ausbilders vor. Andererseits steht am Ende der Ausbildung die Lehrabschlussprüfung zur Kontrolle des Ergebnisses.