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Dokument-ID: 1269527
6.3 Abgrenzungsfragen
Abgrenzung Obliegenheiten/Risikoausschlüsse
§ 6 VersVG gilt nur für Obliegenheiten und nicht auch für Risikoausschlüsse, sodass eine diesbezügliche Unterscheidung für den Versicherungsnehmer von Bedeutung ist. Durch einen Risikoausschluss wird das versicherte Risiko objektiv begrenzt. Eine Obliegenheit dient hingegen der Steuerung des Verhaltens des Dienstnehmers und zielt darauf ab, das vom Versicherer grundsätzlich übernommene Risiko einschätzen zu können und zu minimieren.