Neu
Dokument-ID: 1269935
6 Umgang mit Teilzusagen, Selbstbehalten, Limitationen
Deckungsprüfung und Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung
Art 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) regelt im Wesentlichen zwei zentrale Bereiche: zum einen die Stellungnahme des Rechtsschutzversicherers zur Schadenmeldung, zum anderen die Prüfung der Erfolgsaussichten, einschließlich des hierfür vorgesehenen Schiedsgutachterverfahrens.