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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Fristsetzung, qualifizierte Mahnung und Rechtsfolgen bei Deckungsablehnung

Bedeutung der Fristsetzung durch den Versicherungsnehmer

Obwohl § 158n VersVG eine gesetzliche Frist vorsieht, kann es in der Praxis sinnvoll sein, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer zusätzlich zu einer Stellungnahme auffordert, um zu verhindern, dass es zu Unklarheiten über den Fristbeginn oder den Zugang der Schadensmeldung kommt, und gleichzeitig eine eindeutige Dokumentationsgrundlage für den weiteren Verlauf des Verfahrens zu schaffen sowie den Versicherer nachweisbar zur Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen anzuhalten.

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