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Dokument-ID: 1269343
5.2 Unterfall des Prinzips des versicherten Risikos: Abgrenzung zwischen Privatbereich – Berufsbereich – Betriebsbereich
Aus dem Prinzip der Spezialität des versicherten Risikos ergibt sich, eine Unterscheidung zwischen dem Privatbereich, dem Berufsbereich und allenfalls dem Betriebsbereich zu treffen.