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Neu Dokument-ID: 1270054

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5 Beweislast

Beweislast Risikoausschluss

Den Beweis für das Vorliegen eines Risikoausschlusses als Ausnahmetatbestand hat der Versicherer zu führen. • [Fußnote: OGH 30.5.2007, 7 Ob 109/07s.

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