© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1269514

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Versicherungsfall

Allgemeines

Die Hauptpflicht des Versicherers ist die Gewährung von Versicherungsschutz. Diese Pflicht zur Gefahrtragung wandelt sich im Rahmen des vom Versicherer übernommenen Risikos in eine Pflicht zur Leistung, wenn der Versicherungsfall eintritt. Der Versicherungsfall beschreibt daher die Verwirklichung des versicherten Risikos. • [Fußnote: Schauer, Versicherungsvertragsrecht, 3. Auflage, 188.Der Eintritt des Versicherungsfalls ist Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers und spielt daher in der Praxis eine zentrale Rolle für die Frage der Kostenübernahme durch den Rechtsschutzversicherer. Im VersVG selbst ist der Versicherungsfall nicht definiert. Die Festlegung des Versicherungsfalls wird daher der vertraglichen Ausgestaltung überlassen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtsschutzmandate in Österreich in unserem Shop! Zum Shop