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Neu Dokument-ID: 1269931

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Beweismittel und Nachweise im Rahmen der Deckungsprüfung

Einholung der Deckungszusage durch den Rechtsanwalt

Nach der in der Praxis vorherrschenden Vorgehensweise wendet sich der rechtsschutzversicherte Mandant regelmäßig zunächst an einen Rechtsanwalt mit dem Auftrag zur rechtlichen Beratung oder zur Vertretung in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. In diesem Zusammenhang teilt der Mandant dem beauftragten Rechtsanwalt üblicherweise zugleich mit, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht.

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