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Dokument-ID: 1269931
4 Beweismittel und Nachweise im Rahmen der Deckungsprüfung
Einholung der Deckungszusage durch den Rechtsanwalt
Nach der in der Praxis vorherrschenden Vorgehensweise wendet sich der rechtsschutzversicherte Mandant regelmäßig zunächst an einen Rechtsanwalt mit dem Auftrag zur rechtlichen Beratung oder zur Vertretung in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. In diesem Zusammenhang teilt der Mandant dem beauftragten Rechtsanwalt üblicherweise zugleich mit, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht.