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Dokument-ID: 1269951
2.4 Darstellung des Deckungsprozesses
Eine Deckungsklage kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingebracht werden: noch vor Beginn eines Verfahrens, während dieses anhängig ist oder auch erst nach dessen Beendigung. Wurde das zugrunde liegende Verfahren noch nicht eingeleitet, ist das geplante Vorgehen entsprechend konkret zu beschreiben.