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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Parallelverfahren – Haftpflichtprozess und Deckungsverfahren

Im Haftpflichtprozess wird der Anspruch selbst geprüft (inkl Höhe, Einwendungen etc), also sämtliche Fragen, die das Bestehen, den Umfang und die Durchsetzbarkeit des geltend gemachten Anspruchs des Versicherungsnehmers betreffen. Während also im Haftpflichtprozess über ua die zivilrechtliche Haftung des Versicherungsnehmers (VN) gegenüber dem Geschädigten entschieden wird, betrifft das Deckungsverfahren die Einstandspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsvertrag.

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