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Dokument-ID: 1269573
2.3 Deckungsumfang und -grenzen
Leistungsarten
Der typische Deckungsumfang umfasst:
- Rechtsauskünfte in
- Zivilrecht (insb. Vertrags‑, Gewährleistungs‑, Schadenersatzrecht)
- Arbeits‑ und Sozialrecht
- Miet‑ und Wohnrecht
- Ausgewählte familien‑ und erbrechtliche Fragen (oft nur beratend, kein Streit‑Rechtsschutz).
- Einschätzung der Erfolgsaussichten einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung.
- Hinweisfunktion auf weitere Deckung innerhalb der Police (zB Übergang in Vertrags‑ oder Arbeitsrechtsschutz).