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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Deckungsumfang und -grenzen

Leistungsarten

Der typische Deckungsumfang umfasst:

  • Rechtsauskünfte in
    • Zivilrecht (insb. Vertrags‑, Gewährleistungs‑, Schadenersatzrecht)
    • Arbeits‑ und Sozialrecht
    • Miet‑ und Wohnrecht
    • Ausgewählte familien‑ und erbrechtliche Fragen (oft nur beratend, kein Streit‑Rechtsschutz).
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung.
  • Hinweisfunktion auf weitere Deckung innerhalb der Police (zB Übergang in Vertrags‑ oder Arbeitsrechtsschutz).

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