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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Örtlicher, zeitlicher und sachlicher Geltungsbereich

Versicherungsort (räumlicher Geltungsbereich)

Im Versicherungsvertrag kann eine Einschränkung des Versicherungsschutzes nach örtlichen Kriterien vorgesehen werden. Dieser Versicherungsort ist jener geografische Bereich, in dem der Versicherungsfall eintreten muss, damit Versicherungsschutz besteht. • [Fußnote: OGH 19.11.2015, 7 Ob 183/15k.

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