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Dokument-ID: 1269915
1.2 ARB – Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungsverträge werden üblicherweise nicht individuell zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ausgehandelt. Stattdessen greifen die Versicherungsunternehmen auf standardisierte Vertragsbedingungen zurück. Diese werden als Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) bezeichnet. Im Bereich der Rechtsschutzversicherung handelt es sich dabei um die so genannten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB).