1.1 Die Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung hat die Aufgabe, den Versicherungsnehmer von den finanziellen Belastungen zu entlasten, die mit der notwendigen Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen verbunden sind. Dadurch wird insbesondere sein Vermögen vor den oftmals erheblichen Kosten eines Rechtsstreits geschützt. In gewisser Hinsicht bestehen Parallelen zur Haftpflichtversicherung, da auch hier ein Risiko abgesichert wird. Allerdings ist die Rechtsschutzversicherung deutlich komplexer ausgestaltet. Während sich die Haftpflichtversicherung im Kern auf die Abwehr von Schadenersatzansprüchen konzentriert, kann der Versicherte im Rahmen der Rechtsschutzversicherung unterschiedliche rechtliche Positionen einnehmen.