Neu
Dokument-ID: 1269340
4.7 Berufsrechtliche Bewertung typischer praktischer Konstellationen in Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherungen
„Empfohlener Anwalt“ der Rechtsschutzversicherung
Zulässig, sofern:
- Der Versicherungsnehmer über freie Anwaltswahl informiert ist (Beratungspflicht der Rechtsschutzversicherung)
- Der Rechtsanwalt keinen Vorteil für die Mandatszuführung gewährt oder erhält (§ 47 RL‑BA)
- Keine Interessenkollision iS des § 10 RL‑BA besteht (kein gleichzeitiges Tätigwerden für und gegen die Rechtsschutzversicherung in relevanten Causen)