1.1 Auslegung von AVB
Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers
Die Auslegung von AVBs hat sich am Verständnis eines verständigen durchschnittlichen Versicherungsnehmers zu orientieren, ein Maßstab, der den Kriterien der §§ 914 f ABGB weitgehend entspricht. Unklarheiten sind zulasten des Versicherers auszulegen, weil dies die Interessen des Vertrauensschutzes erfordern, der „erkennbare Zweck einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ muss aber stets beachtet werden. Risikoeinschränkende Klauseln besitzen in dem Maße keine Vertragskraft, als deren Verständnis von einem Versicherungsnehmer ohne juristische Vorbildung nicht erwartet werden kann. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0112256.]