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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.1 Vorbemerkungen

In der Versicherungsbranche haben die Rechtsschutzversicherer ein wirtschaftliches Interesse am Prozessgewinn des Versicherungsnehmers. Dies deshalb, weil im Falle eines Gerichtsverfahrens grundsätzlich die unterlegene Partei die Gerichtskosten zu tragen hat.

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