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Dokument-ID: 1270067
1.10 Wesen der Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist eine passive Schadensversicherung und keine Sachversicherung. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0127808.]
Die Rechtsschutzversicherung soll dem Versicherungsnehmer ermöglichen, sein rechtliches Interesse wahrzunehmen, indem sie für die Kosten des Rechtsschutzes eintritt und deren Risiko durch Beistellung des Rechtsanwaltes auf Rechnung des Versicherers abnimmt. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0081895.]