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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Praktische Hinweise für die anwaltliche Beratung

Deckungsprüfung und Mandatsannahme

Bei Mandatsanbahnung mit Beratungsrechtsschutz sind insbesondere zu klären:

  • Besteht eine aktive Rechtsschutzpolizze und in welchem Tarifmodell?
  • Ist ein Beratungs‑Rechtsschutzbaustein enthalten (zB Komfort‑Paket, Plus‑Paket)?
  • Liegt der Sachverhalt nach Ablauf der Wartefrist (regelmäßig 3 Monate)?
  • Ist die Beratung über Partneranwälte abzuwickeln oder besteht freie Anwaltswahl (ggf mit Selbstbehalt)?

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