2.1 Einordnung
Stellung innerhalb der Rechtsschutzversicherung
Der Beratungsrechtsschutz ist ein spezieller Deckungsbaustein innerhalb der Rechtsschutzversicherung, der – anders als klassische Streit‑Rechtsschutzmodule – primär die präventive, außergerichtliche Rechtsberatung abdeckt. Anders als der „Allgemeine Vertrags‑“, Arbeits‑, Schadenersatz‑ oder Strafrechtsschutz zielt er auf die finanzierte Erstberatung ohne konkreten Streitfall oder vor Eskalation. Die Rechtsschutzversicherung ist dabei als passive Schadenversicherung einzuordnen, nicht als Sachversicherung.