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Dokument-ID: 1269946
1.4 Das Sachverständigenverfahren nach § 64 VersVG
Allgemeine Funktion und rechtliche Einordnung
Das Sachverständigenverfahren nach § 64 VersVG stellt ein Instrument zur außergerichtlichen Klärung von Streitfragen im Versicherungsrecht dar. Es ermöglicht die Feststellung einzelner anspruchsrelevanter Tatsachen durch Sachverständige und dient damit der effizienten Konfliktlösung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.