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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Begriff und Funktion des Privatrechtsschutzes

Stellung innerhalb der Rechtsschutzversicherung

Der Privatrechtsschutz ist der zentrale Baustein der Rechtsschutzversicherung für den nicht beruflichen Lebensbereich natürlicher Personen. Er dient der Abdeckung typischer zivil- und strafrechtlicher Risiken des Alltags (zB Schadenersatz, Verteidigung in Strafsachen, allgemeine Vertragsstreitigkeiten) und ergänzt häufig gesondert versicherte Bereiche wie Verkehrs‑ oder Betriebsrechtsschutz.

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