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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Versicherungssumme

Für die Kostenleistungen des Versicherers wird idR im Versicherungsvertrag eine Höchstgrenze pro Versicherungsfall, die so genannte Versicherungssumme, vereinbart, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls richtet. • [Fußnote: Kronsteiner, Die Rechtsschutzversicherung, 2. Auflage, 1.Gemäß Art 6.7.1 ARB steht die Versicherungssumme auch nur dann einmal zur Verfügung, wenn aus ein und demselben Versicherungsfall sowohl der Versicherungsnehmer als auch mitversicherte Personen Deckungsansprüche geltend machen.

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