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Dokument-ID: 1269522
5.5 Selbstbehaltsvereinbarungen
Art 6.8 ARB ermöglicht dem Versicherer seine Leistungspflicht durch die Vereinbarung eines vom Versicherungsnehmer zu tragenden Selbstbehalts zu begrenzen. Der Anhang zu den Muster-ARB enthält nachstehendes, unverbindliches Muster einer Selbstbehaltsklausel: