6.2 Daten-Rechtsschutz (Besondere Bedingung in RS-Polizze)
Es gelten die Gemeinsamen Bestimmungen der ARB. Darüber hinaus gilt der nachfolgend vereinbarte Versicherungsumfang:
1. | Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben
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2. | Was ist versichert?
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3. | Was ist nicht versichert? Im Betriebsbereich besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
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4. | Was gilt als Versicherungsfall? Grundsätzlich gelten die Regelungen des Art 2.3 ARB. Wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen notwendig, ohne dass ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften vorliegt, so ist Versicherungsfall das Ereignis, das den Betroffenen im Sinne des DSG nötigt, ein rechtliches Interesse wahrzunehmen. | ||||
5. | Wartefrist Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von drei Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. |