© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1269953

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Beweislast und Beweiswürdigung im Deckungsprozess

Im Deckungsprozess trifft die klagende Partei als Versicherungsnehmer grundsätzlich die Beweislast für das Bestehen des Versicherungsverhältnisses sowie für das Vorliegen eines Versicherungsfalles. Sie hat daher insbesondere darzutun und zu beweisen, dass ein aufrechter Rechtsschutzversicherungsvertrag besteht, welchem bestimmte Versicherungsbedingungen (insbesondere die ARB) zugrunde liegen, und dass ein konkreter Rechtsschutzfall eingetreten ist, der dem versicherten Risiko unterfällt. Dazu zählt auch die substantiierte Darstellung des zu deckenden oder bereits geführten Ausgangsverfahrens.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtsschutzmandate in Österreich in unserem Shop! Zum Shop