7.3 Anerkennungsklausel
Die Anerkennungsklausel in der Rechtsschutzversicherung ist ein wichtiges Element, das die Kostenübernahme durch den Versicherer regelt, auch wenn dieser dem Versicherungsfall vielleicht gar nicht als solchen anerkennt. Sie bedeutet oft, dass sich der Versicherer nach einer gewissen Zeit oder unter bestimmten Bedingungen (zB Anerkenntnis des Anspruchs im Rahmen eines Vergleichs) nicht mehr darauf berufen kann, es habe keinen Versicherungsfall gegeben. Die Klausel soll verhindern, dass der Versicherer sich nach langen Verhandlungen oder gerichtlichen Schritten plötzlich auf „kein Versicherungsfall“ zurückzieht, um die Kostenübernahme zu vermeiden. Die Anerkennungsklausel geht aber nicht so weit, dass sie falsche Angaben des Versicherungsnehmers beim Vertragsabschluss nachträglich heilt. Sie bezieht sich primär auf die Anerkennung des rechtlichen Sachverhalts als versichertes Risiko.