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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Rechtsanwaltstarifgesetz

Anwendungsbereich

Das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) regelt die Entlohnung von Rechtsanwälten in zivilgerichtlichen Verfahren, schiedsgerichtlichen Verfahren nach den §§ 577 ff ZPO, in Strafverfahren über eine Privatanklage und für die Vertretung von Privatbeteiligten.

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